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BGH, 04.11.1977 - I ZR 39/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möbeleinzelhandel - Veröffentlichung einer halbseitigen Anzeige in der Tagespresse - Ankündigung einer verbotenen Sonderveranstaltung - Begriff der Sonderveranstaltung - Vermittlung von Kaufvorteilen im Zusammenhang einer Jahresinventur - Abschnittsschlussverkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 756
- MDR 1978, 382
- GRUR 1978, 112
- DB 1978, 152
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73
Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 04.11.1977 - I ZR 39/76
Die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs darstellt, muß unter Würdigung aller Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft werden (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis).Im weiteren führt das Berufungsgericht aus, daß bei der Beurteilung, ob eine Verkaufsveranstaltung sich im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs im Sinne von § 1 Abs. 1 AO halte, auch einer wirtschaftlich vernünftigen Fortentwicklung, die sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halte, Rechnung zu tragen sei (BGH GRUR 75, 144, 144 - Vorsaison-Preis).
- BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.11.1977 - I ZR 39/76
Die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs darstellt, muß unter Würdigung aller Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft werden (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis). - BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.11.1977 - I ZR 39/76
Die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs darstellt, muß unter Würdigung aller Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft werden (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis).
- OLG Köln, 15.10.1982 - 6 U 77/82 Wird durch die Anzeige eines Möbeleinzelhändlers der Eindruck erweckt, der Händler sei aus dem außergewöhnlichen Anlaß eines Sortimentswechsel zur Räumung, das heißt zur beschleunigten Veräußerung der Ware gezwungen und gewähre daher die angekündigten extrem hohen Preisvorteile, so fassen beachtliche Kreise des Verkehrs diese Anzeige als Ankündigung einer Sonderveranstaltung auf, denn die Werbung kündigt eine außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegende, dem beschleunigten Absatz einer Warengruppe dienenden Verkaufsveranstaltung mit außergewöhnlichen Kaufvorteilen an (Vergleiche BGH, 1977-11-04, I ZR 39/76, GRUR 1978, 112), die ohne Anzeige und ohne entsprechenden Verkaufsgrund unzulässig ist.